Was ist die Basisrente?
Der privaten Altersvorsorge kommt eine immer wichtigere Bedeutung zu, was sich darin erklärt, dass beispielsweise eine stagnierende Geburtenrate bei steigender Lebenserwartung langfristig dazu führen wird, dass das Rentenniveau sinken wird. Im Bereich der privaten Altersvorsorge, die primär die Absicherung des gewohnten Lebensstandrads im Alter gewährleisten soll, gibt es mehrere mögliche Varianten. Neben einer klassischen, mit einer Lebensversicherung vergleichbaren privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es auch Anlageprodukte, die staatlich gefördert werden.
In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Riester-Rente zu nennen, die sich allerdings in erster Linie für diejenigen eignet, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das Gegenstück hierzu ist die Rürup-Rente, die in erster Linie für selbstständig und freiberuflich Tätige sowie für Besserverdienende interessant ist, also für den Personenkreis, der nicht von den Förderungen im Rahmen der Riester-Rente profitieren kann. Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, was sich dadurch erklärt, dass es sich hierbei zwar um eine private Rentenversicherung handelt, allerdings sind ihre Leistungen mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.
Der Versicherungsnehmer zahlt entweder regelmäßige Beiträge oder einen einmaligen Betrag in die Rentenversicherung ein. Die staatliche Förderung erfolgt in Form von Steuervorteilen, die einbezahlten Beiträge können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings ist die staatliche Förderung an einige Voraussetzungen geknüpft. Die Auszahlung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen und muss als monatliche Rente vereinbart werden.
Somit besteht kein Kapitalwahlrecht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ansparung des Guthabens ausschließlich der eigenen Altervorsorge dient. Aus diesem Grund kann die Basisrente nicht beliehen, vorzeitig verkauft und in der Regel nicht vererbt werden. Im Gegenzug wird die Basisrente jedoch auch nicht als Vermögen angerechnet und ist somit sicher vor einer Pfändung oder Hartz IV. Zudem kann die Basisrente um weitere Bausteine erweitert werden. Hierzu gehören beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückerstattung im Todesfall.
