Einlagensicherung
Die Einlagensicherung garantiert jedem privaten Sparer, aber genau so auch jedem Unternehmen die Sicherheit seiner Geldanlage bei den im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken beteiligten Banken und Sparkassen. Der Sparer bekommt bei der Insolvenz einer Bank, die freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist, sein eingezahltes Kapital garantiert zurück. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nicht auf die von der Bank versprochene Rendite. Zu den geschützten Einlagen gehören alle Sparformen wie zum Beispiel Termineinlagen oder Festgelder, nicht jedoch spekulative Anlagen wie Aktienfonds.
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