Commerzbank erhält Aufschub für Verkauf von Conergy-Aktien
Bei der sonst eher für recht resolutes Vorgehen bekannten Bundesfinanzaufsicht zeigt man dieser Tages ein Einsehen für die Tatsache, dass die Abwicklung bestimmter Unternehmensbereiche in der Bankenbranche in der momentanen Lage eben nicht sprichwörtlich übers gebrochen werden können. So lässt es jedenfalls die neuen Meldungen über den zeitlichen Rahmen vermuten, den die Bafin der Commerzbank einräumt für die Veräußerung der Anteile an Unternehmen Conergy.
Im Zuge der Bereitstellung staatlicher Hilfszahlungen an die Commerzbank und gleichzeitigen Einstieg des Bundes als Anteilseigner der Commerzbank war festgelegt worden, dass die Commerzbank ihre Anteile am Konzern unter die Schwelle von 30 Prozent senken müsse, bis spätestens zum Dezember dieses Jahres. Insgesamt gehören der Nummer 2 unter den deutschen Banken derzeit knapp über 37 Prozent der Aktien. In den Besitz der selbigen war man aufgrund der Übernahme des Mitbewerbers Dresdner Bank gekommen. Die Bundesfinanzaufsicht hat die Frist nun frühzeitig für den Verkauf der Aktien auf den Anfang Dezember des kommenden Jahres verlängert. Unter normalen Umständen hätte die Commerzbank wegen des Anteils über 30 Prozent ein ganzheitliches Übernahmeangebot an die Conergy-Aktionäre ausgeben müssen.
Doch schon im vergangenen Jahr war die Bafin der Commerzbank entgegen gekommen und hatte eine Befreiung von dieser Richtlinie ausgesprochen. Nun hat das Management der Bank ein zusätzliches Jahr Zeit, um wahlweise den Aktienanteil in gewünschter Weise zu senken oder doch noch ein Angebot aufzustellen, um alle Aktien zu übernehmen. Der Befreiungsaufschub für den Verkauf der Anteile am Solarunternehmen ist jedoch vor allem der Tatsache geschuldet, dass der Verkauf dem Kurs der Conergy-Aktie in der augenblicklichen Situation nach Einschätzungen der Bafin schweren Schaden zufügen könnte.
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